David gegen Goliath – Namensrecht vs. Markenrecht

Es ist eine seltsame Geschichte, über welche „Spiegel Online“ heute in aller Ausführlichkeit berichtet hat. Ein Kampf David gegen Goliath, oder: Monika Schleich gegen das Unternehmen Schleich. Wobei: Eigentlich kämpft hier Goliath gegen David an.

Monika Schleich stellt seit neun Jahren in Eigenproduktion Teddybären her. Allesamt Einzelstücke und für Sammler gedacht. Einige Preise hat sie inzwischen auch damit eingeheimst, und unter dem Strich kommt sie nach Angaben des „Spiegel“ auf 500 bis 700 Euro Gewinn. Wohlgemerkt im Jahr. Da Frau Schleich nun mal Frau Schleich heißt, hat sie die Teddybären, die sie selbst herstellt, eben „Schleichbären“ genannt. Und sich nie etwas dabei gedacht, bis eines Tages ein Brief eines Unternehmens namens Schleich in ihr Haus flatterte.

Laut eigenem Bekunden hatte sie, die Frau Schleich, nie zuvor etwas von dem Spielzeughersteller namens Schleich gehört. Und hatte deshalb beim Deutschen Patent- und Markenamt die „Schleichbären“ als Marke eintragen wollen. Dies hatte Goliath in Form des Unternehmens Schleich auf den Plan gerufen. Und David alias Frau Schleich steht nicht nur vor dem Aus ihres Kleinstgewerbes, sondern vor dem finanziellen Ruin. Denn: Schleich Goliath will 250.000 Euro von Schleich David. Nur weil sie den falschen Nachnamen hat, ihre kleine Teddybären-Produktion nach sich selbst benannt hat und weil sie von dem Goliath des Spielwarengewerbes nie zuvor etwas gehört hatte.

„Spiegel Online“ zitiert auch den Anwalt von Monika Schleich, Klaus Hornung. „Es geht in diesem Fall darum, dass meine Mandantin tatsächlich Schleich mit Nachnamen heißt und sich den Namen nicht angeeignet hat, um ihre Teddybären zu verkaufen. Für diese Fälle sieht das Markengesetz eine gewisse Privilegierung des Namensträgers vor.”, ist sein klares Fazit zu dem Fall Goliath gegen David.

Die Meinung der Redaktion von www.finanznews-123 zum Markenrechtsstreit Schleich vs. Schleich lautet deshalb eindeutig: Ein Goliath mehr, der denkt, ihm würde diese Welt gehören, nur weil er die teureren Anwälte und den größeren „Namen“ hat. Nur kann man mit Geld eben nicht alles kaufen, eines schon gar nicht: Ein menschliches Image. Rote Karte deshalb für den Spielwarenhersteller Schleich!

Update am 14. Januar 2010: Aus der Kanzlei, die Monika Schleich vertritt, wurde uns heute folgende Nachricht gesendet: “Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass in diesem Rechtsstreit nicht eine (Schadensersatz-) Forderung in Höhe von € 250.000 im Raum steht. Der Betrag € 250.000 ist lediglich der Gegenstandswert der Angelegenheit, aus welchem die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren berechnet werden.”