Das Konjunkturpaket II kann kommen – Beschlussfassung im Bundeskabinett

Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht in unserem Land ist zweifellos gestört. Diese Tatsache ermöglicht es der Bundesregierung und dem Bundeskabinett, eine höhere Nettokreditaufnahme durch zu setzen, dank Artikel 115 des Grundgesetzes. Und damit war es nun auch möglich, im Bundeskabinett endlich die Weichen für das zweite Konjunkturpaket zu stellen, das bereits seit einigen Wochen angekündigt war. Der Kampf gegen die Rezession wird nun aufgenommen, und das für teures Geld. Eine andere Möglichkeit scheint es jedoch nicht zu geben im Moment. Deshalb muss eine höhere Neuverschuldung her. Und eben ein Paket von Maßnahmen, die es – zusammen genommen – durchaus schaffen könnten, der Rezession die Zähne zu ziehen.

Die Meldung des Bundesfinanzministeriums im Wortlaut:

„Rezession zwingt den Bund zu höherer Neuverschuldung
Kabinett beschließt Nachtragshaushalt 2009

Am 27. Januar 2009 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Nachtragshaushalts zum Bundeshaushalt 2009 beschlossen. Die globale Wirtschaftskrise verschärft auch in Deutschland die wirtschaftliche Situation.
Damit der Staat nicht durch prozyklisches Verhalten die Krise verschlimmert, ist es unausweichlich, mehr neue Schulden aufzunehmen als noch bei der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2009 – im November des vergangenen Jahres – geplant war. Die Neuverschuldung wird nach dem Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt von 18, 5 Mrd. Euro auf 36,8 Mrd. Euro ansteigen.

Was zwingt zur höheren Neuverschuldung?

Deutschland befindet sich in einer Rezession. In einer solchen Situation ist es erforderlich, antizyklisch gegenzusteuern. Die Bundesregierung wird deshalb einen kräftigen Impuls setzen, um die Auswirkungen der Wirtschaftskrise zu vermindern und hat ein zweites Konjunkturpaket beschlossen.

Ein Teil der darin enthaltenen Maßnahmen wird im Nachtragshaushalt 2009 abgebildet. Ein weiterer Teil ist Gegenstand des geplanten Sondervermögen “Investitions- und Tilgungsfonds”, das zwar nicht Bestandteil des Nachtragshaushalts ist, das aber auch neue Schulden aufnehmen wird.

Daneben erfordern auch die so genannten “automatischen Stabilisatoren” eine höhere Nettokreditaufnahme. Wenn Wirtschaft und Konjunktur schwächeln, sinken automatisch die Steuereinnahmen des Staates und es erhöhen sich seine Ausgaben für den Arbeitsmarkt.

Der Staat hat dann zwei Optionen: Entweder kann er die Mehrausgaben durch Sparmaßnahmen an anderer Stelle oder durch Steuererhöhungen ausgleichen. Diese Option scheidet aus, weil damit die wirtschaftliche Lage noch weiter verschärft würde.

Alternativ kann der Staat die Konjunktur bedingten Mehrbelastungen hinnehmen und sie durch neue Kredite gegenfinanzieren. Die Bundesregierung hat sich für Letzteres entschieden. Denn in der außergewöhnlichen Lage, in der sich nicht nur Deutschland derzeit befindet, muss der Staat deutlich und gezielt gegensteuern und darf nicht an anderer Stelle seine Leistungen kürzen.

Wie hoch ist die Neuverschuldung – und ist sie zulässig?

Die Nettokreditaufnahme in Höhe von 36,8 Mrd. Euro liegt 8,1 Mrd. Euro über der Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Investitionen. Mehr Schulden als Investitionen sind laut Grundgesetz (Artikel 115) nur in einer Ausnahmesituation möglich: bei einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
2009 ist eine solche Störung unzweifelhaft und klarer denn je gegeben. Die Krise an den internationalen Finanzmärkten bleibt gefährlich und unberechenbar, und Deutschland steckt in einer der heftigsten Rezessionen seiner Geschichte. Die Politik trägt die Verantwortung, Schaden vom Land so weit es ihr möglich ist abzuwenden.

Nimmt das man das geplante Sondervermögen hinzu, wird die Neuverschuldung des Bundes in 2009 wohl zwischen 45 und 50 Mrd. Euro liegen. Genauer lässt sich das aber erst sagen, wenn die aktive Phase des Sonderfonds Ende 2010 endet, denn die Höhe der Neuverschuldung hängt vom Mittelabfluss aus dem “Investitions- und Tilgungsfonds” ab.“

(Quelle: Bundesfinanzministerium)