Assistenten im Kryptowährungshandel gesucht – BaFin gibt Warnung raus
Der Bereich Krypto zieht trotz aller Kurseinbrüche immer wieder Neugierige an. Auch Menschen, die schnelles Geld machen wollen, entdecken diesen Bereich für sich. Da kommt ein vermeintlich lukratives Jobangebot für Assistenten im Kryptowährungshandel natürlich genau richtig.
Aber: Vorsicht Falle! Das Jobangebot als „Assistent/in im Kryptowährungshandel“ einzugehen, welches angeblich von der CM Kapital GmbH stammt, stammen nicht von dem Unternehmen. Die BaFin gab heute eine Warnung in Sachen Identitätsdiebstahl heraus.
Identitätsdiebstahl zu Lasten der CM Kapital GmbH
Dort heißt es unter anderem: „Die CM Kapital GmbH ist nicht Verfasserin der betreffenden Stellenanzeigen oder E-Mails. Vielmehr wird der Name der Gesellschaft unberechtigt benutzt, um Kontoinhaber für Tätigkeiten anzuwerben, die unerlaubte Geschäfte darstellen und gegebenenfalls der Verdeckung von Straftaten dienen.“
Laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stammt die in den Inseraten und per E-Mail angebotenen Jobs darin, „über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegen zu nehmen und diese an Dritte weiterzuleiten beziehungsweise die eingegangenen Gelder in Kryptowerte umzuwandeln.“
Die BaFin weist daraus hin, dass „die auf das Konto des „Assistenten/in im Kryptowährungshandel“ überwiesenen Gelder“ vermutlich von Dritten stammen, „die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Darüber hinaus ist der Transfer der Gelder erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).“
Finger weg von Jobangeboten als Treuhandassistent/in!
Bereits mehrfach hat die BaFin vor einer solchen Tätigkeit gewarnt. Diese wird in den Inseraten und E-Mais häufig als „Treuhandassistent/in“ bezeichnet. Dabei gäben die Betrüger den Angeworbenen durch eine in Aussicht gestellte „Anmeldung des privaten Kontos bei der BaFin“ und entsprechend verschickte „Bestätigungen“ das Gefühl der Legitimität dieses Geschäftsmodells. Die BaFin weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass „derartige Eintragungen“ gesetzlich nicht vorgesehen sind und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch nicht vorgenommen werden. Dies gilt auch für die vermeintliche Anmeldung eines privaten Kontos bei einem Finanzamt. Auch dies ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und wird deshalb auch nicht vorgenommen.