Schutz vor unseriösen Kreditvermittlern und Schuldenregulierern
Verbraucherzentrale Bundesverband fordert bessere gesetzliche Regelungen
Viele Verbraucher werden immer noch die Opfer eines Kreditvermittlungsbetruges. Hier werden Kredite versprochen, die es sowieso niemals gibt, dafür werden im Gegenzug jedoch hohe Gebühren verlangt, die sich meist als Bearbeitungsgebühren tarnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert den Gesetzgebern auf, diesen unseriösen Anbietern endlich das Handwerk zu legen und die Mängel in der Finanzaufsicht zu beseitigen. Aber auch bei der Reduzierung von Schulden und beim Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es zahlreiche unseriöse Schuldenregulierer, welche von der vzbv als so genannte Armutsprofiteure bezeichnet werden.
Den Armutsprofiteuren das Handwerk legen
„Aktionswoche der Schuldnerberatung informiert bundesweit über die Maschen unseriöser Anbieter
Einen besseren gesetzlichen Schutz vor unseriösen Kreditvermittlern und Schuldenregulierern fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Im Rahmen der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 21. bis 25. Juni klären bundesweit Beratungsstellen über die Praktiken der Armutsprofiteure auf. Diese versprechen Kredite zu vermitteln, Schulden zu reduzieren oder das Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen. Doch am Ende kassieren sie nur ab. „Der Gesetzgeber muss unseriösen Anbietern das Handwerk legen“, fordert Vorstand Gerd Billen. Die Missstände in der Kreditvermittlung dokumentierten zudem Mängel in der Finanzaufsicht.
Laut einer Studie der SCHUFA aus dem Jahr 2007 werden jährlich rund 394.000 Verbraucher Opfer eines Kreditvermittlungsbetruges. Bei einer durchschnittlichen Schadenssumme von 380 Euro je Betroffenem entspricht dies einem volkswirtschaftlichen Schaden von rund 150 Millionen Euro. Eine minimale Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch könnte dieses unseriöse Geschäftsmodell unterbinden: Nur wer tatsächlich einen Kredit vermittelt hat, sollte von seinen Kunden Zahlungen verlangen können. „Kleine Änderung, große Wirkung. Die Bundesjustizministerin muss hier zügig aktiv werden“, fordert Billen. Zudem sei der Missstand in der Kreditvermittlung ein weiterer Beleg für die dringend benötigte Reform der Finanzaufsicht. „Wieso können die Vermittler jahrelang ungestört agieren?“, fragt Billen.
vzbv mahnt Schuldenregulierer ab
Auch gegen unseriöse Schuldenregulierer würden gesetzliche Klarstellungen helfen. Derzeit lassen sich Anbieter einfachste Bürodienste bezahlen – etwa das Erfassen eines Vorgangs in einer Akte -, bleiben aber ansonsten untätig. Der vzbv fordert aus diesem Grund, die Aufgaben von anerkannten Insolvenzberatungsstellen klar zu definieren. Darüber hinaus sind strengere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich. Derzeit existiert ein rechtlich uneinheitlicher Flickenteppich auf Länderebene. Anlässlich der Aktionswoche hat der vzbv Internetauftritte von Schuldenregulierern rechtlich überprüft und Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz festgestellt. Zehn Unternehmen wurden bislang abgemahnt, gegen zwei erhebt der vzbv jetzt auch Klage.“
Quelle Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Bundesverband, vzbv