Kfz-Versicherung kündigen jetzt nur noch über Sonderkündigungsrecht

Beitragserhöhungen die kalte Schulter zeigen

Der 30. November ist vorüber und damit der Stichtag für die meisten Autofahrer hierzulande, ihre Kfz-Versicherung zu kündigen und 2013 bei einer neuen Autoversicherung versichert zu sein. Jetzt geht kündigen nur noch über Sonderkündigungsrecht, dieses kommt beispielsweise bei Beitragserhöhungen in der Kfz-Versicherung zum Tragen.

Doch nicht immer lohnt sich ein Versicherungswechsel wirklich nach einer Beitragserhöhung, dies sollten wechselwillige Autofahrer nicht vergessen. Durch die Änderungen bei der Schadensfreiheitsstaffel und einer Beitragserhöhung nach einem Unfallschaden kann der „Schuss“ bei einem Kfz-Versicherungswechsel via außerordentliche Kündigung durch nach hinten losgehen.

Empfehlenswert ist es deshalb, sich auch die Zeit zu nehmen, die das Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung bietet und in der Zwischenzeit einen ausführlichen Vergleich von Autoversicherungen durchzuführen, beispielsweise auch über mehrere Vergleichsportale für Kfz-Versicherungen.

Und nur dann, wenn sich ein solcher Wechsel nach einer Beitragserhöhung lohnt, bei gleichen Tarifleistungen wohlgemerkt, anders hinkt ein Kfz-Versicherungsvergleich dann doch, sollte über einen Wechsel der Autoversicherung nachgedacht werden. Auf weniger Leistungen hingegen sollte man sich nicht einlassen, schon gar nicht geringere Deckungssummen beispielsweise, dies kann den Autohalter sonst im schlimmsten Schadensfall sehr teuer zu stehen kommen.