BERLINER MORGENPOST: Prohibition in Zügen ist keine Lösung / Leitartikel von Nikolaus Doll
Berlin (ots) – Stellen Sie sich vor, Sie sind auf dem Heimweg, von
einem Spiel der Hertha, vom Baumblütenfest in Werder oder einfach
nach einem harten Arbeitstag. Nun wollen Sie sich auf der Fahrt nach
Hause ein Bier gönnen, und darum nehmen Sie die S- oder Regionalbahn.
Eigentlich eine gute, eine vernünftige Idee – allerdings nicht in den
Augen derer, die derzeit generelles Alkoholverbot im öffentlichen
Nahverkehr fordern. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) gehört dazu
oder der Chef des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB),
Hans-Werner Franz. Sie wollen jede Form des Alkoholgenusses in Bussen
und Bahnen auf den Index setzen. Die Argumente, die VBB und
Gewerkschaft dafür vorbringen, klingen zunächst gar nicht so
verkehrt. Niemand mag verschmutzte und demolierte Züge. Niemand kann
es hinnehmen wollen, dass betrunkene Fahrgäste unbeteiligte
Passagiere, das Bahnpersonal oder sogar Polizeibeamte beschimpfen,
attackieren oder verletzen. Aber jeglichen Alkoholkonsum zu
untersagen, löst die Probleme in den Bahnen und auf den Bahnhöfen
nicht, ein weiteres Verbot lenkt nur ab von jenen Maßnahmen, die
wirklich nötig wären. Vom Aufwand, die neue Prohibition
durchzusetzen, erst gar nicht zu reden. Ohne Frage sind die Zustände
im öffentlichen Nahverkehr oft genug untragbar. Wer gerade an den
Wochenenden nachts mit der Berliner S- oder U-Bahn fährt, muss – bei
aller Liebe zu diesem großartigen Verkehrsmittel – zu den ganz
Hartgesottenen gehören. Nicht jeder hat Spaß daran, wenn Waggons zu
rollenden Kneipen und Discos mutieren, mit all den unangenehmen
Nebenerscheinungen für jene, die nüchtern sind. Da liegt die
Versuchung nahe, dem trinkenden Partyvolk den Alkohol zu verbieten.
Der Punkt ist nur: Die meisten dieser Fahrgäste kommen schon stark
angetrunken in die Züge. Die Deutsche Bahn liegt also gar nicht so
falsch, wenn sie sich gegen ein neues, generelles Alkoholverbot in
ihren Zügen wehrt. Schließlich hat sie schon jetzt, wie nahezu alle
Verkehrsverbünde, das Recht, auf ihre Beförderungsbestimmungen zu
verweisen und jeden, der sich nicht daran hält, von der „Weiterfahrt
auszuschließen“, wie es im Behördendeutsch heißt. Wirft man einen
Blick in diese Vorschriften, ist beispielsweise im Bereich des
Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) sogar der Genuss eines
Käsebrötchens verboten – theoretisch. Wer die Züge in der Region
nutzt, weiß, dass das keinen kümmert. Neue Gesetze sind also nicht
immer die Lösung, häufig reicht es, auf Einhaltung der vorhandenen
Regeln zu bestehen – konsequent. Stellt sich die Frage, warum
beispielsweise der Verkehrsverbund auf neue Regelungen dringt. Die
Antwort ist einfach: Gibt es ein Antialkoholgesetz, kann man im Fall
eines Verstoßes die Polizei holen. Bislang müssten die Zugbegleiter
eingreifen, wozu diese wenig Lust haben. Nur: Ist es wirklich
realistisch, dass die ohnehin chronisch überforderte Polizei die
Kraft hat, auszurücken, um einen Fahrgast aus dem Zug zu holen? Eher
nicht. Die Idee eines generellen Alkoholverbotes zeigt Widersprüche
in der Theorie, in der Praxis ist sie gänzlich untauglich.
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