Welche Frist gilt beim Wechsel der KFZ-Versicherung?

Wechselphase für die Auto-Haftpflicht nicht verpassen!

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss sich an bestimmte Fristen halten. Doch welche Frist gilt denn nun beim Wechsel der KFZ-Versicherung?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung läuft normalerweise bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wenn nicht im Laufe des Versicherungsjahres das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht, zum Beispiel wegen einer Erhöhung der Beiträge, gilt der Stichtag der ordentlichen Kündigung, der 30. November des Jahres, zu dessen Ende gekündigt werden soll.

Die Kündigung der Kfz-Haftpflicht muss schriftlich erfolgen, wir empfehlen den Versand der Kündigung via Einschreiben, damit ein Nachweis über das Abschicken der Kündigung erbracht werden kann.

Der Wechsel einer Kfz-Versicherung lohnt sich immer dann, wenn zu viel bezahlt wird für eine Autoversicherung. Wichtig ist jedoch, spätestens beim Abschicken der Kündigung schon eine neue Versicherung für das nächste Jahr abgeschlossen zu haben. Wenn sonst irgendetwas schief läuft, besteht ab 1. Januar des Folgejahres keinen Versicherungsschutz mehr – und das zuvor noch versicherte Auto darf dann so lange nicht mehr gefahren werden, bis erneut eine Versicherung besteht.

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