Was ändert sich für Bauherren und Immobilienkäufer in 2014

Für Bauherren und Immobilienkäufer gibt es in 2014 einige Änderungen, wie der Creditweb Bauherren Ratgeber zeigt. Unter anderem wurden in vier Bundesländern die Grunderwerbssteuer angehoben, zudem gibt es ab diesem Jahr eine bessere Förderung von Wohn-Riester.

Der Creditweb Bauherren Ratgeber

„Hallo 2014: Was ändert sich für Bauherren und Immobilienkäufer?

Neues Jahr, neue Bestimmungen: Bauherren und
Immobilienkäufer müssen sich auf diverse Neuerungen einstellen. So wurde die
Grunderwerbsteuer in vier Bundesländern zum 1. Januar um bis zu 1,5 Prozentpunkte
angehoben. Seit Jahresbeginn werden Wohn-Riester-Verträge besser gefördert, im Mai
tritt die neue Energieeinsparverordnung EnEV in Kraft, außerdem plant die
Bundesregierung eine Mietpreisbremse. Die Baufinanzierungsexperten von Creditweb
fassen alle Neuregelungen für 2014 in einem Überblick zusammen.

Steigende Bau- und Kaufnebenkosten

Nachdem sich im Sommer 2013 bereits die Notarkosten um rund 200 Euro erhöht haben,
müssen Bauherren und Immobilienkäufer in Berlin, Bremen, Niedersachsen und
Schleswig-Holstein auch bei der Grunderwerbsteuer tiefer in die Taschen greifen. Seit
dem 1. Januar wird in Schleswig-Holstein ein Steuersatz von 6,5 Prozent fällig, Berlin
setzt sechs Prozent an, Bremen und Niedersachsen haben auf jeweils fünf Prozent
erhöht. Damit kostet der Kauf einer 250.000 Euro teuren Eigentumswohnung je nach
Bundesland zwischen 1.250 und 3.750 Euro mehr als Ende 2013. Ein erhöhter Steuersatz
macht das Wohnen auch für Mieter teurer, denn in der Regel preisen Vermieter höhere
Nebenkosten in die Miete ein.

Bis 2006 lag der Grunderwerbsteuersatz bundesweit einheitlich bei 3,5 Prozent und hat
sich seitdem in einigen Bundesländern fast verdoppelt. Nur in Bayern und Sachsen wurde
der Steuersatz in der Zwischenzeit nicht erhöht. Wer in Hessen bauen oder kaufen
möchte, sollte sich ranhalten: Die schwarz-grüne Koalition hat angekündigt, die
Grunderwerbsteuer im Jahr 2015 von fünf auf sechs Prozent zu erhöhen. Einen Überblick
über die aktuellen Grunderwerbsteuersätze in den einzelnen Bundesländern finden Sie

Wohn-Riester mit verbesserter Förderung

Mit bisher 1,1 Millionen abgeschlossenen Verträgen ist der Riester-geförderte
Bausparvertrag die beliebteste Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, denn dank
der Zulagen können Wohn-Riester-Sparer ihre Immobilienfinanzierung schneller
zurückführen als ungeförderte Kredite. Seit dem 1. Januar ist die „Eigenheimrente“ durch
eine Reihe von Verbesserungen flexibler und einfacher. Dazu gehören unter anderem:
Leichtere Kapitalentnahme: Wohn-Riester-Sparer können bestehendes Guthaben
jederzeit, also auch bereits in der Ansparphase, verwenden, um die Schulden für die
eigene Immobilie zu tilgen.

Einfacher Umbauen: Geld aus einem Riester-Vertrag darf nun auch für den alters- oder
behindertengerechten Umbau einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden − dazu
gehören etwa Treppenlifte oder eine Modernisierung des Bads.

Mehr Flexibilität beim Umzug: Wer seine selbst genutzte Immobilie wechselt, darf die
staatliche Förderung seit Jahresanfang “mitnehmen”.

Verlängerte Fristen: Nach einem Umzug beträgt die Investitionsfrist in eine neue
Immobilie statt bisher zwei nun fünf Jahre. So haben Wohn-Riester-Sparer länger Zeit,
eine passende Immobilie zu finden.

Erleichterte Einmalbesteuerung: Regelmäßige Besteuerung des Riester-Guthabens in
gleichbleibenden Raten oder eine Einmalbesteuerung von 70 Prozent des Guthabens?
Bisher musste diese Frage zu Beginn der Auszahlungsphase beantwortet werden; seit
dem Jahresbeginn besteht die Option der Einmalbesteuerung während der gesamten
Auszahlungsphase.

Die neue Energieeinsparverordnung

Im Mai tritt die „Energieeinsparverordnung 2014“ in Kraft. Nach der neuen EnEV müssen
unter anderem die Energieausweise um Energieeffizienzklassen erweitert werden. Der
Energieausweis soll Käufern und Nachmietern eine verbesserte Entscheidungshilfe
bieten. Ab dem 1. Mai müssen Verkäufer und Vermieter ihn bereits bei der Besichtigung
vorlegen und dem Käufer oder Mieter bei Unterschrift des Vertrags das Original oder eine
Kopie aushändigen. Wer eine Immobilien-Anzeige schaltet, muss darin bestimmte
energetische Kennwerte angeben; hält er sich nicht daran, droht ein Bußgeld. Alle
Neuerungen des EnEV erklärt das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur ausführlich auf seiner Homepage.

Ein Deckel auf der Miete

Die Große Koalition hat für 2014 außerdem die Einführung einer Mietpreisbremse
angekündigt. Dabei dürfen die Länder auf „angespannten Wohnungsmärkten“ fünf Jahre
lang die Mieterhöhung bei Wiedervermietung auf maximal zehn Prozent über der
ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen. Die Grenze gilt nicht für Erstvermietungen in
Neubauten und Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen. Auch bei
der Umlage von Modernisierungskosten soll es eine Neuerung geben: Sie wird von 11 auf
zehn Prozent abgesenkt und darf nur solange erhoben werden, bis sich die
Modernisierungskosten amortisiert haben. Mit einer Realisierung der Vorhaben ist aber
frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2014 zu rechnen.

Quelle Pressemitteilung: www.creditweb.de