SCHUFA Änderungen ab April 2010

In Sachen SCHUFA ändert sich für Verbraucher einiges zum 1. April dieses Jahres. Hier noch einmal alles im Wortlaut, was in Zukunft wichtig ist für Verbraucher, was jeweils alles in einer Datenübersicht und einer Bonitätsauskunft enthalten ist – und wie Verbraucher in Zukunft an diese Auskünfte gelangen.

„Neuerungen für Verbraucher bei der SCHUFA: Kostenlose Datenübersicht zur Information – Bonitätsauskunft für private Geschäfte

Ab April wird es einige Neuerungen für Verbraucher geben, die Informationen zu ihren SCHUFA-Daten erhalten möchten. Die entscheidende Frage für die Verbraucher wird künftig lauten: „Möchte ich aus reinem Eigeninteresse wissen, welche Informationen gespeichert sind oder benötige ich eine SCHUFA-Auskunft für Dritte?“.

Kostenlose Datenübersicht nach § 34 BDSG bei reinem Eigeninteresse

Die SCHUFA bleibt Vorreiter in Sachen Transparenz: Verbraucher, die sich aus persönlichem Interesse über die Daten zu Kreditgeschäften informieren möchten, können ab April einmal jährlich eine kostenlose schriftliche Datenübersicht erhalten. Die neue Datenübersicht nach § 34 BDSG enthält alle zu einer Person gespeicherten Informationen. Das können zum Beispiel Angaben zu Kreditgeschäften wie Kreditkarten und Ratenkrediten sein oder Informationen zu vorliegenden Zahlungsausfällen. Außerdem sind neben den gespeicherten Vertragsinformationen auch die Scorewerte enthalten, die in den vergangenen 12 Monaten bei Anfragen an Unternehmen übermittelt wurden. Ein Score ist ein Wahrscheinlichkeitswert, der eine Prognose über eine vertragsgemäße Erfüllung von Kreditgeschäften gibt und Unternehmen bei Entscheidungen unterstützt.

Die SCHUFA-Bonitätsauskunft zur Unterstützung bei privaten Geschäften

Von der Datenübersicht nach § 34 BDSG ganz unabhängig bietet die SCHUFA ein eigenes Produkt für alle, die mit SCHUFA-Informationen private Geschäfte unterstützen möchten oder die Informationen für Dritte benötigen. Die neue SCHUFA-Bonitätsauskunft besteht aus zwei Teilen: Der erste Teil ist speziell zur Weitergabe an Dritte wie Vermieter oder Arbeitgeber konzipiert. Er enthält deshalb nur die Informationen, die für einen Vertragsabschluss relevant sind und dabei helfen, Vertrauen aufzubauen. So wird die Privatsphäre der Verbraucher geschützt. Die Bonitätsauskunft wird fälschungssicher auf besonderem Papier mit Wasserzeichen gedruckt, so dass sie weitergegeben und als aussagekräftiger Bonitätsausweis anerkannt werden kann.

Der zweite Teil der neuen Bonitätsauskunft ist für die Verbraucher selbst gedacht und enthält alle zu ihrer Person gespeicherten Informationen. Das sind Informationen etwa über Girokonten, Kreditkarten, Ratenkrediten oder Leasingverträgen, jeweils inklusive der Kontonummern, Kredithöhen oder Laufzeiten. Mit diesem Teil der Bonitätsauskunft erhalten die Verbraucher einen Überblick über die zu ihnen gespeicherten SCHUFA-Daten. Die SCHUFA-Bonitätsauskunft ist ab April 2010 ausschließlich mit beiden Teilen erhältlich und kostet 18,50 Euro.

Einfache Wege zu den SCHUFA-Auskünften

Transparenz, Datenschutz und Verbraucherservice werden bei der SCHUFA groß geschrieben. Das Unternehmen bietet deshalb verschiedene Wege, um für alle Bürger flächendeckend gut erreichbar zu sein:

  • Der einfachste Weg zur SCHUFA ist das Internetportal www.meineSCHUFA.de. Über das Portal können Verbraucher nach einer Registrierung direkt online Einsicht in die Daten nehmen. Eine Registrierung kostet ab dem 1. April 18,50 Euro und gilt zeitlich unbegrenzt.
  • Registrierte Nutzer des Internetportals können jederzeit online Einblick in die Daten nehmen. Möchten sie darüber hinaus eine schriftliche Bonitätsauskunft bestellen, kostet dies vergünstigt 7,80 Euro.
  • Auch wer sich nicht registrieren möchte, kann die SCHUFA-Bonitätsauskunft über das Internetportal bestellen. Die Bonitätsauskunft kostet dann 18,50 Euro und wird postalisch zugeschickt.
  • Zum Start der Neuregelungen im BDSG bietet die SCHUFA bis auf weiteres einen besonderen Service: Verbraucher, die über www.meineSCHUFA.de eine Bonitätsauskunft mit postalischer Zustellung für 18,50 Euro bestellen, erhalten gleichzeitig das Angebot einer kostenlosen Registrierung. Damit sparen sie die Kosten für die Registrierung von ebenfalls 18,50 Euro.
  • Die Bestellung einer kostenlosen Datenübersicht nach § 34 BDSG kann ebenfalls über www.meineSCHUFA.de in die Wege geleitet werden. Dazu ist keine Registrierung erforderlich.
  • Unter der Nummer 01805 / SCHUFA (01805 / 72 48 32) ist das Unternehmen telefonisch für allgemeine Informationen und Fragen erreichbar. Ein Anruf aus den deutschen Festnetzen kostet 14 Cent pro Minute, über Mobilfunkanbieter max. 42 Cent pro Minute.
  • Verbraucher, die die Datenübersicht nach § 34 BDSG oder die SCHUFA-Bonitätsauskunft formlos schriftlich bestellen möchten, können dies über das SCHUFA-Verbraucherservicezentrum, Postfach 10 21 66, 44721 Bochum tun.
  • In den bestehenden SCHUFA-Verbraucherservicestellen in verschiedenen deutschen Städten können Verbraucher ab April ebenfalls die Datenübersicht nach § 34 BDSG und die SCHUFA-Bonitätsauskunft bestellen. Ein Ausdruck direkt vor Ort ist nicht möglich, die Dokumente werden den Verbrauchern per Post zugestellt.

SCHUFA Holding AG

Die SCHUFA Holding AG ist der führende Informations- und Servicepartner für die Kredit gebende Wirtschaft. Das Unternehmen bietet seinen Kunden wie Banken, Sparkassen und Händlern mit kreditrelevanten Informationen eine Entscheidungshilfe bei der Kreditvergabe. Für Verbraucher wird dadurch modernes Kaufen einfach, schnell und unbürokratisch möglich. Informationen rund um Produkte und Services für Verbraucher sowie ein Online-Einblick in die eigenen Daten sind über das Internetportal www.meineSCHUFA.de erhältlich. Die SCHUFA erzielte im Jahr 2008 Umsatzerlöse in Höhe von rund 94,7 Millionen Euro und beschäftigt 804 Mitarbeiter.“

Quelle Pressemitteilung: SCHUFA