Wann lohnt sich die Abwrackprämie wirklich?

Das Kraftfahrzeugbundesamt hat Berechnungen gemacht, nach denen 16,8 Millionen Fahrzeuge in Deutschland neun und mehr Jahre alt sind. Der größte Teil davon ist im Besitz von Privatpersonen. Also sehr viele Anwärter für den Erhalt der Abwrackprämie, von der jedoch maximal 600.000 private Fahrzeugeigentümer profitieren würden.

Die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro steht ihnen für jedes private Fahrzeug, das neun Jahre und älter ist, sich mindestens ein Jahr im Besitz des Antragstellers ist und ordnungsgemäß und nach der gesetzlichen Richtlinie verschrottet wird. Und solange der Vorrat, das heißt, das Volumen an möglichen Anträgen reicht, um Ihnen die Abwrackprämie auch zu gewähren.

Nicht für jeden lohnt sich jedoch die Abwrackprämie. Dies gab inzwischen auch der Vorstand des Bundesverbandes der freien Autohändler, des BVfK, Ansgar Klein, zu. “Ihr altes Auto muss weniger als 2500 Euro wert sein, sonst macht es keinen Sinn. Es gibt Unmengen an Fahrzeugen, die das entsprechende Alter haben, aber zum Teil erheblich mehr wert sind. Das geht sicher in Richtung 50 Prozent des Bestandes.”

Tatsache ist, wenn der Wagen verschrottet wird, verfällt sein Wert sofort und ist dann gleich auf Null. Bevor man dies jedoch plant, sollte man vorher schauen, wie hoch der Wert des Fahrzeugs eigentlich derzeit auf dem Markt für Gebrauchtwagen ist. Dies ist zum Beispiel möglich mit der SchwackeListe oder indem man einschlägige Autoverkaufsportale besucht und dort nachschaut, für wie viel das eigene Fahrzeugmodell eigentlich gehandelt wird. Vielleicht bringt dann nämlich der Verkauf als Gebrauchtwagen mehr ein als die 2.500 Euro Abwrackprämie, und hat so eine noch bessere Finanzierungsmöglichkeit für den gewünschten Neuwagen.

Ist der Altwagen jedoch weniger wert als 2.500 Euro, dann lohnt sich die Abwrackprämie auf jeden Fall und man sollte den Antrag möglichst schnell stellen. Und dabei vor allem immer auch an die ordnungsgemäße Verschrottung denken und den entsprechenden Nachweis dafür. Sonst gibt es keine Abwrackprämie, da ohne die rechtlich vorgegeben Unterlagen keine Berücksichtigung und Gewährung des Antrags auf die Umweltprämie möglich ist.