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Unerlaubte Telefonwerbung

20 März 2010 Ein Kommentar

Die Verbraucherzentralen in unserem Land haben sich zusammengetan, um die Beweise für unerwünschte Werbeanrufe zu sammeln und damit der unerlaubten Telefonwerbung und den anrufenden Unternehmen endlich an den Kragen zu gehen. Unseriöse Anbieter lassen sich auch durch die Androhung von Bußgeldern nicht abschrecken, mussten die Verbraucherzentralen leider feststellen – deshalb geht es jetzt an das Sammeln der Beweise, wozu Betroffene die Möglichkeit haben, sich online zu beschweren.

Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden

Kampf gegen Telefonwerbung

Millionen Verbraucher in Deutschland werden täglich durch unerlaubte Telefonwerbung belästigt. Die Verbraucherzentralen wollen es jetzt genau wissen: Um die Lücken im gesetzlichen Schutz vor Telefonwerbung zu dokumentieren, tragen sie Beweise für unerwünschte Werbeanrufe zusammen. Beschwerdeformulare finden Betroffene unter www.verbraucherzentrale-bw.de/telefonwerbung.

Seit 4. August 2009 müssen Firmen, die Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher tätigen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro rechnen. Ferner dürfen Unternehmen, die zu Werbezwecken anrufen, ihre Rufnummer nicht unterdrücken. Verstöße dagegen kosten bis zu 10.000 Euro. Aktuelle Verbraucherbeschwerden zeigen jedoch, dass unseriöse Anrufer sich durch die Androhung von Bußgeldern nicht abschrecken lassen – der eiskalte Telefonterror geht weiter. Besonders Anbieter von Gewinnspielen fallen auf, die nach den Anrufen Verträge unterschieben oder sogar unberechtigt auf die Girokonten der Angerufenen zugreifen.

Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich nur wirksam unterbinden, wenn sie sich für Anbieter nicht mehr lohnt. Seit Jahren fordern die Verbraucherzentralen vom Gesetzgeber, dass am Telefon abgeschlossene Verträge nur gültig werden, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt. Von Telefonwerbung Betroffene können dieser Forderung durch Ausfüllen des Beschwerdeformulars der Verbraucherzentralen jetzt Nachdruck verleihen.“

Quelle Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg


Ein Kommentar »

  • Julchen sagte:

    Ob die Gesetzesänderung wirklich was gebracht hat ist die eine Frage. Die andere Frage ist, wie gut gehen die Unternehmen damit um und lassen die sich neue Maschen einfallen.

    Genauso wie dieser Artikel sollte man mehr aktiv werden.

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