SEB Immoinvest Öffnung – Was Anleger tun sollen

————————————————————–
SEB Immoinvest Infoportal
http://ots.de/fkOSX
————————————————————–

Lahr (ots) – Der SEB Immoinvest lässt Anleger über die Zukunft des
offenen Immobilienfonds entscheiden. Jeder Anleger muss für sich
entscheiden, ob er eine Verkaufsorder erteilt. Der Haken: Der
Anteilsverkauf am 07.05.2012 wird nur dann durchgeführt, wenn
sämtliche Verkaufswünsche der Anleger bedient werden können. Sollte
der Ansturm der Anleger zu groß sein, findet kein Verkauf statt und
es droht die Abwicklung des SEB Immoinvest.

Doch auch im Fall eines geglückten Probehandelstags lauert der
nächste Haken. Denn dann soll zukünftig nur noch ein beschränkter
Verkauf möglich sein. Laut SEB soll Anlegern dann nur noch alle 12
Monate eine Rückgabe an die Fondsgesellschaft möglich sein. Es soll
keinen freien Verkauf von Anteilen mehr geben, wie dies bei einer
“normalen” Wiedereröffnung des SEB Immoinvest der Fall gewesen wäre.

Um es auf den Punkt zu bringen: Beide Entscheidungsmöglichkeiten –
Verkaufen oder Halten – bergen vielfältige Konsequenzen, die Anleger
des SEB Immoinvest sorgfältig durchdenken sollten, wenn sie die
Zukunft des offenen Immobilienfonds mitentscheiden. Dabei sollten
Anleger auch die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten des SEB
Immoinvest im Fall eines erfolgreichen Probehandelstags im Blick
behalten. So kann eine erneute Schließung oder gar eine Abwicklung
nicht ausgeschlossen werden.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll von
der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hält es für sinnvoll, Verkaufsorder zu
erteilen und zu hoffen, dass der Verkauf gelingt, anstatt sich
weiteren Unsicherheiten auszusetzen. Darüber hinaus bildet die
Anlegerkanzlei Dr. Stoll und Kollegen eine Interessengemeinschaft für
Anleger des SEB Immoinvest, der sich Anleger des offenen
Immobilienfonds anschließen sollten, um ihre Interessen gebündelt
durchsetzen zu können. Es werden bereits hunderte Anleger beraten.

Pressekontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.dr-stoll-kollegen.de

Quelle: http://www.presseportal.de/pm/105254/2245407/seb-immoinvest-oeffnung-was-anleger-tun-sollen/api