Reiseversicherung – Reiserücktrittsversicherung und Reisekrankenversicherung

Die verschiedenen Arten der Reiseversicherung

Der Begriff Reiseversicherung ist in Deutschland nicht geschützt und wird daher als Oberbegriff für verschiedene Reiseversicherungen eingesetzt. Die bekannteste Versicherung ist die Reiserücktrittskostenversicherung.

Anbieter von Reiseversicherungen sind übrigens nicht nur Direktversicherer, sondern auch Verkehrsclubs (welche in Zusammenarbeit mit Versicherungsunternehmen meist sehr günstige Konditionen bieten), sowie Kreditkartenunternehmen.

Die Reiserücktrittskostenversicherung ist übrigens dazu da, den Kunden vor den Rücktrittsgebühren bei einer Stornierung der Reise zu schützen. Dabei spielt allerdings der Grund eine wichtige Rolle, denn die Reiserücktrittskostenversicherung zahlt nur unter bestimmten Umständen – wie zum Beispiel Tod, Krankheit oder Unfall. In einigen Ausnahmen gelten diese Umstände auch für nahe Angehörige.

Für den Fall, dass man während der Reise erkrankt oder einen Unfall hat, schützt die Reisekrankenversicherung den Reisenden vor den Gebühren. Die Reisekrankenversicherung wird übrigens auch als Reiseversicherung bezeichnet, da sie im direkten Zusammenhang von Versicherungen für und auf Reisen steht. Da die Krankenkassen die Arzt und Behandlungskosten meist von deutschen Krankenkassen nicht übernommen werden, lohnt sich die Reisekrankenversicherung vor allem für Reisen ins nichteuropäische Ausland.

Einen ähnlichen Schutz bietet übrigens auch die Reiseunfallversicherung. Dabei deckt diese allerdings nicht die Arzt und Behandlungskosten ab, sondern nur die direkten finanziellen Schäden (Körper- und Sachschäden), sowie unter Umständen eine Invalidenrente. Zusätzlich kommt die Reiseunfallversicherung für Bergungs- und Rückholkosten auf.

Eine in der Regel etwas unnötigere Reiseversicherung ist die Reisegepäckversicherung. Diese ersetzt abhanden gekommenes, gestohlenes oder beschädigtes Gepäck. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das Gepäck bewacht wurde. Außerdem besteht bei der Reisegepäckversicherung eine finanzielle Grenze.

Die Reiseumbuchungsversicherung zählt ebenfalls zu den meist überflüssigen Versicherungen. Diese deckt Kosten ab, welche durch die Umbuchung eines Hotels oder Fluges entstehen. Die Kosten der Versicherungssumme sind im Vertrag geregelt. Versteckte Klauseln verhindern übrigens, dass man bei Unwetter oder außergewöhnlichen Ereignissen den Schaden ersetzt bekommt.