Regressforderung der Kfz-Haftpflicht: Uber-Fahrer riskieren bis zu 5.000 Euro

Wie die Stiftung Warentest in einem aktuellen Artikel schreibt, riskieren Uber-Fahrer bis zu 5.000 Euro Regressforderung der Kfz-Haftpflicht, wenn es zu einem Unfall während der Fahrt kommt. Dazu drohen sowohl eine Vertragsstrafe wie auch eine Nachzahlung von Versicherungsprämien, so die Stiftung.

Taxi-Konkurrent Uber – Das Risiko fährt mit

“Wer als privater Fahrer für Uber fährt, riskiert bei einem Unfall bis zu 5.000 Euro Regress. Außerdem drohen eine Vertragsstrafe und die Nachzahlung von Versicherungsprämien. Der Vertrag, den die Fahrer abschließen müssen, um über die App UberPop Fahrten vermittelt zu bekommen, enthält zudem viele nachteilige Klauseln. Darauf weist das Onlineportal test.de der Stiftung Warentest hin, das sich näher angeschaut hat, wie Uber-Fahrer versichert sind.

Zwar sind weder der Uber-Fahrer noch die Mitfahrer gänzlich ungeschützt, wenn es bei einer Uber-Fahrt einen Unfall gibt. Der Uber-Fahrer, Mitfahrer und die Insassen des in den Unfall verwickelten Unfallautos bekommen ihre Schäden von der privaten Kfz-Haftpflichtversicherung des Uber-Fahrers ersetzt. Aber wenn der Uber-Fahrer die gewerbliche Nutzung nicht angezeigt hat, darf diese nach einem Versicherungsfall bis zu 5.000 Euro vom Fahrer zurückfordern.

Uber verspricht auf seiner Internetseite vollmundig, dass alle Fahrer von Uber über eine Zusatzversicherung mit einer Haftung von bis zu 3,7 Millionen Euro pro Schadensfall versichert seien. Der Vertrag, den UberPop-Fahrer mit der Uber-Schwesterfirma “Rasier Operations B.V.” in den Niederlanden abschließen müssen, spricht aber eine ganz andere Sprache. Das Unternehmen verlagert Risiken weitgehend auf den Fahrer. Sollten an Uber Forderungen hängenbleiben, die auf das Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind, kann sich Uber das Geld vom Fahrer zurückholen.

Fazit: Autofahrer gehen ein erhebliches finanzielles Risiko ein, wenn sie entgeltlich Personen befördern, ohne die behördliche Erlaubnis dafür zu haben.

Der ausführliche Artikel findet sich auf www.test.de/uber.”

Quelle Pressemitteilung: