Privathaftpflichtversicherung – Keine Pflichtversicherung aber sehr wichtig!

Private Haftpflicht sichert vor Vermögensschäden

Selbstverständlich versuchen die Versicherungsanbieter möglichst viele Versicherungen zu verkaufen. Doch nur die Wenigsten davon sind wirklich sinnvoll. Eine der sinnvollsten uind zugleich auch wichtigsten Versicherungspolicen, die man abschließen kann, ist die Privathaftpflichtversicherung.

Diese Versicherung schützt den Kunden vor ungeplanten, finanziellen Risiken durch unbeabsichtigte Schäden. Die Privathaftpflichtversicherung schützt übrigens nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch dessen Familie und Haushaltsangestellte (Babysitter, Putzfrau).

Prinzipiell ist die Haftung von Privatpersonen übrigens nicht begrenzt. Dies bedeutet, wenn jemand versehentlich für den Brand in einem Haus verantwortlich ist, muss er diesen Schaden in voller Höhe bezahlen. Besonders Körperschäden, wie zum Beispiel Knochenbrüche oder schlimmeres, können dabei schnell mehrere tausend Euro kosten und eine Familie somit ruinieren. Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung ist sie zwar gesetzlich gesehen eine freiwillige Versicherung, allerdings empfehlen nicht nur Versicherungen, sondern auch Verbraucherschützer eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.

Dabei schützt die Privathaftpflichtversicherung jegliche Schäden in Höher der im Vertrag festgelegten Höhe. Oftmals liegt die Deckungssumme zwischen 10 und 50 Millionen Euro. Im Übrigen gibt es einige „Erweiterungen“ für die Privathaftpflichtversicherung, welche meist nur wenige Cent Aufpreis im Monat kosten und dennoch nützlich sind.

Insbesondere die Ausfalldeckung ist sinnvoll, da man hierdurch von der eigenen Versicherung den Schaden ersetzt bekommt, falls der Unfallverursacher keine eigene Haftpflichtversicherung hat. Allerdings muss man erst einen rechtskräftigen, gerichtlichen Titel erwirken.

Eine weitere Option schützt vor Schäden durch deliktunfähige Kinder. Dabei sind jene Kinder gemeint, welche noch nicht 7 Jahre alt sind und somit für Schäden generell nicht haftbar gemacht werden können (sofern keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt). Dennoch möchte man den Schaden oft bezahlen, da eine moralische Verpflichtung bei Freunden, Nachbarn oder Verwandten vorliegt. Ebenfalls sinnvoll ist die Mitversicherung bei der Privathaftpflichtversicherung von Mietschäden und Gefälligkeitsschäden.

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