Pech gehabt, Herr Zumwinkel – Die gewünschte Post wird nicht kommen

Wenn es nach seinem Anwalt gegangen wäre, hätte der gute Herr Zumwinkel nur einen Strafbefehl erhalten. Dies ist der Staatsanwaltschaft Bochum jedoch nicht genug, weshalb eine Anklage gegen Klaus Zumwinkel vorbereitet wird, die bis Ende November stehen soll. Wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe soll es dem ehemaligen Chef der Post nun an den Kragen gehen. Eine Steuerhinterziehung vom Feinsten also, wie es scheint. Die Staatsanwaltschaft hat bereits signalisiert, dass es möglicherweise zu einer Strafe auf Bewährung (zwei Jahre) und hohen Bewährungsauflagen kommen könnte. Damit wäre der Kopf von Herrn Zumwinkel gerettet vor dem Knast. Wirklich? Nein, denn die Staatsanwaltschaft Bonn hat den guten Herrn auch noch im Visier und es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis Klaus Zumwinkel, als ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender der Telekom und wahrscheinlicher Mitwisser oder gar Anstifter der Spitzelaffäre in dem selbigen Unternehmen, auch hier Post erhalten wird. Doch es könnte keine gute Post sein, die der ehemalige Postchef da erhält. Wird er in beiden Verfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, droht ihm möglicherweise der Weg in den Knast. Der Haftbefehl wird dann möglicherweise von genau dem Unternehmen zugestellt werden, das einstmals eine Art Lebenswerk des Klaus Zumwinkel war. Tja, das eine ist Vergangenheit, das andere vielleicht Zukunft. Vielleicht wird der Fall Zumwinkel eines Tages als warnendes Beispiel in die Geschichte der deutschen Wirtschaft eingehen. Denn es werden wohl keine gute Spuren sein, die er hinterlassen wird, sondern eine Menge Dreck und Staub.