Können die Rentenpläne der Regierung Altersarmut verhindern

Nachdem das Bundeskabinett am Mittwoch dieser Woche die Rentenpläne von Andrea Nahles gebilligt hat, bleibt die Frage, wie fair das Rentenpaket ist. Besonders die Rente mit 63 wird dabei scharf kritisiert. Zudem muss die Frage gestellt werden, ob die Altersarmut mit der Rentenreform tatsächlich bekämpft werden kann.

Die Weichen sind gestellt. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Weg für das Rentenpaket von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles frei gemacht. Der Bundestag kann nun voraussichtlich im Mai über die Rentenpläne abstimmen. Während die Einführung der solidarischen Lebensleistungsrente erst für 2017 geplant ist, könnten einige Bürgerinnen und Bürger schon ab dem 1. Juli 2014 von der Rente mit 63 und der Mütterrente profitieren. Doch trotz bester Absichten der Bundesregierung, Altersarmut eindämmen zu wollen, gehen die Rentenvorhaben dazu nicht weit genug.

Mütterrente: Mehr Geld ab Juli 2014

Bei der sogenannten Mütterrente sollen die Kindererziehungszeiten der Mütter besser anerkannt werden, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Sie erhalten bisher nur einen statt drei Rentenpunkte. Das Rentenpaket sieht vor, ihnen einen Rentenpunkt mehr anzurechnen. In Westdeutschland erhalten die betroffenen Frauen bzw. Männer dann pro Kind und Monat rund 28 Euro mehr Rente, in Ostdeutschland ca. 26 Euro. Doch gerade die betroffenen Personen, die aufgrund ihrer geringen Rente auf die Grundsicherung im Alter angewiesen und so akut von Altersarmut bedroht sind, bleiben bei der Mütterrente außen vor. Das zusätzliche Altersgeld wird bei der Berechnung der Sozialleistung angerechnet.

Frauen profitieren kaum von der Rente mit 63

Bei der Rente mit 63 können Arbeitnehmer ohne Abzüge mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen, wenn sie 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können. Noch ist unklar, wie viele Jahre von Arbeitslosigkeit dabei angerechnet werden. Auch dieses Vorhaben wird nur bedingt gegen Altersarmut helfen können, kritisieren Experten. So soll der Frankfurter Rundschau zufolge nur jede siebte Neurentnerin Anspruch auf die abschlagsfreie Rente haben – bei den Männern ist es fast jeder zweite Neurentner. Doch gerade Frauen sind von Altersarmut bedroht. Wollen sie früher in Rente gehen, erfüllen jedoch die Bedingungen nicht, wird ihre Rente für jeden Monat, den sie vor ihrem regulären Rentenbeginn in den Ruhestand gehen, um 0,3 Prozent gekürzt.

Die Rente mit 63 soll voraussichtlich zum 1. Juli 2014 kommen. Doch mit dieser Stichtagregelung wird eine neue Ungerechtigkeit geschaffen. Personen, die vor diesem Tag in Frührente gegangen sind, werden ihre Abschläge weiter hinnehmen müssen, berichtet finanzen.de. Selbst wenn sie die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente erfüllen, bleibt es nach den bisherigen Plänen bei den Abzügen.

Mindestrente von 850 Euro frühestens ab 2017

Als effektive Maßnahme gegen Altersarmut ist lediglich die solidarische Lebensleistungsrente zu bewerten. Geringverdienern steht den Plänen der Bundesregierung zufolge eine Rente von 850 Euro im Monat zu, wenn sie 40 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und dennoch weniger als 30 Rentenentgeltpunkte Alterseinkommen erreicht haben. Später wird zudem eine private Altersvorsorge Pflicht sein.

Rentenpaket geht an Bedürfnissen der jungen Generation vorbei

Während besonders die ältere Generation von der Rente mit 63 und der Mütterrente profitieren wird, hat die junge Generation das Nachsehen. Die Jahrgänge ab 1964 werden frühestens mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen können, da das Eintrittsalter schrittweise angehoben wird. Die meisten Mütter erhalten zudem schon drei Rentenpunkte für die Kindererziehungszeiten. Auch wenn das Rentenpaket keine oder nur wenige Verbesserungen für sie beinhaltet, ist es doch die junge Generation, die über höhere Rentenversicherungsbeiträge die Maßnahmen finanzieren wird.