Kfz-Versicherung 2013 wechseln auch nach dem Kündigungsstichtag?

Außerordentlich kündigen oder bis zur nächsten Wechselphase warten?

Am 30. November dieses Jahr war der Stichtag für den Wechsel der Autoversicherung auf das kommende Jahr. Wer nur noch in die Kfz-Versicherung 2013 wechseln möchte, dem bleibt nur noch das Sonderkündigungsrecht, mittels dem es möglich ist, unter bestimmten Voraussetzungen die Kfz-Versicherung außerordentlich zu kündigen.

Doch auch hierfür ist nicht mehr lange Zeit. Auf Ende November spätestens mussten die Kfz-Versicherer ihre Beitragserhöhungen für 2013 für die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherungen für das Auto versenden. Die Versicherten haben nach Erhalt des Schreibens mit der Beitragserhöhung einen Monat Zeit, ihr Sonderkündigungsrecht geltend zu machen und ihre Autoversicherung auf 2013 zu kündigen. Doch wichtig ist dabei, sich bei seiner außerordentlichen Kündigung als Kündigungsgrund auf die Beitragserhöhung zu beziehen. Zudem ist eine solche Kündigung außer der Reihe meist nur dann möglich, wenn sich der Beitrag für die Kfz-Versicherung erhöht, ohne dass sich gleichzeitig die Leistungen für diese verbessern.