Kfz-Haftpflicht: Nach Schadensfall und Beitragserhöhung die Kfz-Versicherung wechseln

Sonderkündigungsrecht in der Autoversicherung nutzen

Einmal im Jahr können Versicherte die Kfz-Versicherung wechseln. Für die meisten Autofahrer ist dies immer zum Jahreswechsel möglich, die Kündigung muss dann spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Doch es gibt auch das Sonderkündigungsrecht in der Autoversicherung, das beispielsweise genutzt werden kann, wenn es bei der Kfz-Haftpflicht nach einem Schadensfall zu einer Beitragserhöhung kommt.

Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, den Kündigungsgrund bei der neuen Kfz-Versicherung richtig anzugeben und nicht den Schaden einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Zudem sollte man prüfen, ob nicht die neue Kfz-Haftpflicht auch einen höheren Beitrag berechnet, nachdem sich durch den Schadensfreiheitsrabatt die Höhe des Beitrags ändert. Mit dem gleichen bisherigen SFR auf die Suche zu gehen, kann sonst nach hinten losgehen. Und: es sollte möglichst immer erst nach einer neuen Autoversicherung gesucht werden, bevor man die bisherige kündigt, um nicht zwischendrin Leerphasen zu haben, in denen das Fahrzeug dann plötzlich nicht versichert ist. Ohne Kfz-Versicherung darf der Wagen nicht auf öffentlichem Gelände unterwegs sein, sonst wird es richtig teuer.