Hochwasser: Schäden bei der nächsten Steuererklärung angeben

Kosten als „außergewöhnliche Belastungen“ anrechenbar

In viele Orten in Deutschland herrscht zurzeit Land unter. Zahlreiche Ortschaften wurden bereits evakuiert. Überschwemmungen bedeuten für die meisten Betroffenen hohe Kosten, die in den nächsten Monaten auf sie zukommen werden. Denn ist das Wasser erst einmal weg, stehen Räumungsarbeiten, Reparaturen an Häusern und die Neuanschaffung von zerstörtem Hab und Gut auf dem Plan. Was die Verbraucher aus der eigenen Tasche zahlen müssen, lässt sich im nächsten Jahr bei der Steuererklärung 2013 geltend machen.

Hohe Kosten bei Steuererklärung angeben

Neben Schäden an Gebäuden sind es vor allem zerstörte und beschädigte Einrichtungsgegenstände, Kleidung, Elektronik sowie Fußböden und Teppiche, die bei den Überflutungen hohe Kosten verursachen. Meist werden die Gebäude stark beschädigt oder gar völlig zerstört, so dass umfangreiche und teure Reparatur- und Wiederaufbaumaßnahmen notwendig werden. Die Kosten, die Betroffenen dabei entstehen und für die keine Versicherung aufkommt, sind bei der nächsten Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ anrechenbar. Dabei gelten jedoch nur die Kosten, die auch tatsächlich aus eigener Tasche bezahlt werden. Ein bloßer Schadenseintritt reicht nicht aus.

Reparatur von Hochwasserschäden steuerlich geltend machen

Ein Beispiel: Bei dem Hochwasser werden Schäden am Haus verursacht und ein Geräteschuppen wird völlig zerstört. Da die Gebäudeversicherung des Betroffenen keinen Elementarschutz beinhaltet, muss er die Kosten für fällige Reparaturen selbst zahlen. Obwohl die Zerstörung des Geräteschuppens einen Schaden von 3.000 Euro verursacht hat, kann dieser nicht bei der Steuererklärung berücksichtigt werden, da hier keine tatsächlichen Aufwendungen geleistet wurden. Denn der Geräteschuppen wird aufgrund der Gesamtbelastung nicht wieder aufgebaut.

Zumutbare Eigenbelastung drückt Steuerentlastung

Wie finanzen.de berichtet, werden zudem nur Kosten berücksichtigt, die eine „zumutbare Eigenbelastung“ übersteigen. Wie hoch diese Eigenbelastung ausfällt, ist abhängig von Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder. Sie liegt demnach zwischen ein und sieben Prozent des Gesamteinkommens. Steuerzahler können neben den Kosten für die Beseitigung der Hochwasserschäden auch andere Aufwendungen, etwa für Medikamente und Zahnersatz auf die „zumutbare Eigenbelastung“ anrechnen. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hin. So erhöht sich auch der anrechenbare Anteil der Aufwendungen, so dass eine höhere Steuerrückerstattung möglich ist. Daher sollten besonders jetzt nach dem Hochwasser Belege über notwendige Ausgaben für die Steuererklärung 2013 gesammelt werden.