Hochwasser 2013 Infos für Hartz IV-Empfänger

Soforthilfen werden nicht auf ALG II angerechnet

Wie die Bundesagentur für Arbeit soeben mitteilte, wirkt sich das Hochwasser auch auf die Arbeit der Jobcenter aus. Deshalb wurden mehrere Infos für Hartz IV-Empfänger ausgegeben, unter anderem die gute Nachricht, dass Soforthilfen nicht auf das ALG II angerechnet werden, diese Hilfen müssen jedoch „ausdrücklich dazu dienen, Schäden durch das Hochwasser zu beseitigen“, wie die BA schreibt in ihrer Presseerklärung schreibt.

„Gemeinsame Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit (BA), des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Landkreistages (DLT)

Bundesweit sind hunderttausende Menschen vom Hochwasser betroffen. Ebenso viele zeigen sich solidarisch und helfen in den Krisenregionen. Ein Ausnahmezustand, der sich auch auf die Arbeit der Jobcenter auswirkt. Dazu geben BA, DST und DLT für Arbeitslosengeld II-Bezieher folgende Hinweise:

– Soforthilfen, die ausdrücklich dazu dienen, Schäden durch das Hochwasser zu beseitigen, werden nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

– Wurde durch die Flut Hausrat zerstört, können die Jobcenter die Kosten für die erneute (Erst-)Ausstattung der Wohnung übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Kosten weder durch eine Versicherung noch durch ein anderweitiges Nothilfeprogramm erstattet werden. Hausrat umfasst beispielsweise Möbel, Lampen, Haushaltsgeräte und alle Gegenstände, die üblicherweise eine normale Haushaltsführung ermöglichen.

– Für die Dauer einer Helfertätigkeit im Rahmen des Hochwassers bestehen keine Meldepflicht und keine zwingende Notwendigkeit, eine angebotene Maßnahme oder Beschäftigung anzunehmen.

– Ist die Wahrnehmung eines Meldetermins aufgrund des Hochwassers nicht möglich, treten keine Sanktionen ein. Vorab wäre eine telefonische Absage hilfreich, damit die Gesprächszeit neu vergeben werden kann.

– Sollten Jobcenter selbst direkt vom Hochwasser betroffen sein, gehen für Kunden des Jobcenters keine Ansprüche verloren. Es kann jedoch in der Bearbeitung zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Laufende Zahlungen sind nicht betroffen.“

Quelle Pressemitteilung: Bundesagentur für Arbeit