Hahn Rechtsanwälte führt Pilotklage gegen Gründungskommanditistin der KanAm USA XXII

Stuttgart (ots) – Hahn Rechtsanwälte hat jetzt eine erste Klage
beim Landgericht München I gegen die KanAm Grundbesitz GmbH
eingereicht. Sie ist unter anderem Gründungskommanditistin bei den
geschlossenen Immobilienfonds KanAm XXII Limited Partnership und
KanAm Real Estate Partners I L.P. Beide haben in das US-amerikanische
Projekt “Meadowlands Xanadu” investiert. Dieses große Einkaufs- und
Erlebniszentrum, das inzwischen in “American Dream Medowlands”
umbenannt wurde, hat sich als “Fass ohne Boden” entpuppt, mit
entsprechenden Konsequenzen: Anleger des KanAm XXII Limited
Partnership stehen – abgesehen von bereits gezahlten Ausschüttungen –
vor dem Totalverlust.

Die KanAm Grundbesitz GmbH wird nun im Rahmen einer Pilotklage für
die KanAm USA XXII auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren
Sinne in Anspruch genommen. Nach Einschätzung von Fachanwältin Dr.
Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte, die dieses Verfahren führt,
lassen sich insbesondere Schadensersatzansprüche aus vorvertraglichem
Aufklärungsverschulden begründen. “In diesen Fällen”, so Brockmann
weiter, “lassen sich zudem oftmals akzeptable Vergleichslösungen mit
den beratenden Banken erreichen”. Hahn Rechtsanwälte hat bereits für
mehrere Mandanten Vergleiche mit verschiedenen Banken abschließen
können. Dabei kommt den Anlegern insbesondere die Rechtsprechung zu
den verschwiegenen Kick-Back-Zahlungen (Provisionen) zur Hilfe.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als “häufig empfohlene Kanzlei” bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den “häufig
empfohlenen” Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.

Pressekontakt:
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Fon: +49-711-18567500
Fax: +49-711-1856749500
E-Mail:petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Quelle: http://www.presseportal.de/pm/61631/2256226/hahn-rechtsanwaelte-fuehrt-pilotklage-gegen-gruendungskommanditistin-der-kanam-usa-xxii/api