Geld zurück für deutsche Kunden der Kaupthing-Bank

Viele deutsche Sparer hatten bei der isländischen Kaupthing-Bank so einiges an Geld angelegt. Dies schien verloren zu sein bis auf die Höhe der isländischen Einlagensicherung (derzeit höchsten 20.887,- Euro je Sparer). Jetzt gibt es aber gute Nachrichten seitens der Bundesregierung, die Anleger bekommen ihr Geld zurück. Denn:

“Bundesregierung gewährt Island Kredit

Von der internationalen Finanzmarktkrise ist Island besonders stark betroffen: Unter anderem musste im Oktober 2008 die größte Bank des Landes, die Kaupthing-Bank, verstaatlicht werden.

Bei der Kaupthing Bank Deutschland handelt es sich nicht um eine Tochtergesellschaft, sondern um eine unselbständige Niederlassung, die sowohl der isländischen Aufsicht als auch der isländischen Einlagensicherung unterliegt. Deshalb gilt die unbeschränkte Garantie für alle Spareinlagen in Deutschland, die die Bundesregierung am 5. Oktober 2008 gegeben hat, für die deutschen Kunden der Kaupthing-Bank nicht.

Trotzdem hat die Bundesregierung mit ihren internationalen Partnern nach einer Lösung gesucht, damit Island wieder zahlungsfähig wird. Erfolgreiches Ergebnis war das am 19. November 2008 für Island vereinbarte IWF-Programm. Island hat sich im Gegenzug verpflichtet, isländische und nicht-isländische Kunden bei der Einlagenentschädigung gleich zu behandeln.

Gemeinsam mit den Niederlanden und Großbritannien wird die Bundesregierung Island mit einem Kredit unterstützen, damit es seinen finanziellen Verpflichtungen aus der isländischen Einlagensicherung erfüllen kann. Die deutschen Kunden werden ihre Einlagen vollständig zurückerhalten.”

Island drei große Banken, darunter die Kaupthing-Bank, hatten weltweit mit hohen Zinsen für ihr Tagesgeld und ihr Festgeld geworden, verloren dann jedoch ihre Liquidität, das heißt Zahlungsfähigkeit und wurden in der Folge dann verstaatlicht und die Gelder waren verloren. Die Nachrichten der Bundesregierung werden nun die Sparer aufatmen lassen, die ihr Geld schon für alle Zeit “verbrannt” sahen.

(Quelle: Bundesfinanzministerium)