Frühere Sanierung von Banken wie der Hypo Real Estate möglich machen

Der Bundesverband deutscher Banken, bei Anfragen oft nicht gerade auskunftswillig, egal, ob es sich dabei um „kleine“ Journalisten oder einen öffentlich-rechtlichen Sender handelt, hat sich heute in Sachen Bankensanierung zu Wort gemeldet. Hierbei geht es vor allem um das zügige Eingreifen, wenn eine Bank mit Systemrelevanz, wie es die Hypo Real Estate ja sein soll, Probleme mit der Liquidität bekommt.

„Bankenverband: Sanierung systemrelevanter Banken früher ermöglichen

Vorschläge von Bundesjustiz- wie Bundeswirtschaftsministerium gute Ansätze

>>Der Gesetzgeber hat mit den Finanzmarktstabilisierungsgesetzen entschlossen auf die Herausforderungen der internationalen Finanzmarktkrise reagiert. Die bis hin zur Enteignung reichenden Maßnahmen dürfen aber nur das letzte Mittel zur Abwendung einer Systemkrise sein<<, erklärte Dr. Hans-Joachim Massenberg, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken, heute in Berlin. Zur Vermeidung künftiger Krisen dieses Ausmaßes sei der Ansatz richtig, jetzt einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der in einem geordneten Verfahren eine Sanierung von systemrelevanten Kreditinstituten ermögliche. Daher begrüße der Bankenverband, dass das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt habe. >>Das Verfahren setzt frühzeitig ein und gibt den Beteiligten ein effektives Sanierungsinstrumentarium an die Hand<<, betonte Massenberg. Positiv sei auch, dass die Anteilseigner in das Reorganisationsverfahren einbezogen seien und systemrelevante Teile des Kreditinstituts durch einseitige Anordnung der BaFin im Wege der Ausgliederung auf einen anderen Rechtsträger übertragen werden könnten.

Vor dem Hintergrund der damit verbundenen komplexen Rechtsfragen gelte es nun, den Gesetzesentwurf sorgfältig zu analysieren und eingehend zu beraten. Dabei müsse auch geklärt werden, ob das Gesetz europarechtlichen Vorgaben genügt. Zudem müssten Auswirkungen des neuen Verfahrens auf international übliche Aufrechnungsvereinbarungen zwischen Banken geprüft werden, um eventuell drohende Standortnachteile für deutsche Institute zu vermeiden. Der Gesetzesvorschlag des Bundesjustizministeriums solle ebenso wie der des Bundeswirtschaftsministeriums ausführlich mit der Praxis erörtert werden ->>und das jenseits aller Wahlkampfauseinandersetzungen<<, appellierte Massenberg.“ (Quelle Pressemitteilung: Bundesverband deutscher Banken, BdB)