Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Hartz IV Regelsätze für Kinder UND Erwachsene verfassungswidrig

Es ist das erste Mal, dass das höchste deutsche Gericht entschieden hat über einen der wichtigsten Punkte der sozialen Absicherung in unserem Land. Hartz IV erhitzt seit seiner Einführung vor gut fünf Jahren immer wieder die Gemüter des Volkes, der Erwerbslosen, von Stammtisch”helden” und Politikern, die meinen, sie wüssten, was ein Mensch zum Leben braucht – ohne je so gelebt zu haben. Nun ist das Urteil der acht Richterinnen und Richter da: Die Regelsätze für Kinder sind verfassungswidrig, ebenso die Regelsätze für Erwachsene!

Geklagt hatten drei Familien, die Hartz IV beziehen, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, die bereits das hessische Sozialgericht und das Bundessozialgericht in Kassel “erfolgreich” davon überzeugen konnten, dass die Regelsätze für Kinder, die Abschläge zu den Bezügen der erwachsenenen ALG IIBezieher erhalten, verfassungswidrig sind.

Die Menschenwürdigkeit des Lebens ist durch die Höhe der Regelsätze von Hartz IV NICHT gegeben. Nach vielen Diskussionen um die Höhe des Arbeitslosengelds II, und vielen Rufen, die Sätze gar zu kürzen, hat Karlsruhe nun eindeutig Recht gesprochen. Hartz IV war ein Teil der Agenda 2010 gewesen, dass das Bundesverfassungsgericht ausgerechnet in dem Jahr maßgebliche Änderungen fordert, in dem die Arbeitslosigkeit nachhaltig hätte abgebaut sein sollen durch die zum 1. Januar 2005 eingeführte Regelung, ist fast eine Ironie des Schickals. Die SPD, die damals den Umbau durchgesetzt hat, ist nicht mehr Teil der Bundesregierung. Gerhard Schröder als Ex-Kanzler ist Vergangenheit der deutschen Geschichte.

Im Jahr 2010 hat unser Land nun die Möglichkeit, eine neue Struktur zu gestalten, die wirklich sinnvoll ist – und in der Arbeitslose nicht mehr unwürdig behandelt werden, sondern vermittelnd in eine neue Arbeit kommen. Die Umstrukturierung der Jobcenter muss jedoch ein Teil von sein – seine Anhebung der Regelsätze allein wird nichts an den Zuständen ändern, die seit mehr als fünf Jahren unser Land beherrschen.

Wie verändern sich die Regelsätze von Hartz IV für Kinder Erwachsene nun? Bis zum 31. Dezember dieses Jahres muss nun eine Neuregelung geschaffen werden durch die Bundesregierung, dies legte das Bundesverfassungsgericht als Forderung bei der heutigen Urteilsverkündung vor.