Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Steuerliche Entlastungen und Erhöhung des Kindergeldes

Heute hat es auch den Bundesrat erfolgreich passiert: Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Es war und ist umstritten, für die einen geht es zu weit, für die anderen noch nicht weit genug. Ob es überhaupt ohne ein Anrufen des Vermittlungsausschuss den Bundesrat durchlaufen wird, was bis zum Schluss völlig unklar.

„Bürgerinnen und Bürger werden 2010 deutlich entlastet

Der Bundesrat hat heute dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt.

Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Mit der Zustimmung im Bundesrat bekennen sich auch die Länder zu einer Steuerpolitik, die durch zielgerichtete steuerliche Entlastungen die produktiven Kräfte in unserer Gesellschaft stärkt und damit hilft, die tiefe Krise in der Bundesrepublik Deutschland zu bewältigen.

Zu den Maßnahmen gehören unter anderem gezielte Korrekturen im Bereich der Unternehmensteuer und der Erbschaftsteuer. Unternehmen wird es erleichtert, die unmittelbaren Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu verkraften und so ihre führende Position im internationalen Wettbewerb zu verteidigen.

Zudem setzen wir durch die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen einen Impuls im Hotel- und Gastronomiegewerbe.

Auch Familien mit Kindern werden bei der Einkommensbesteuerung zusätzlich entlastet und damit wirksam unterstützt. Hierzu wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2010 für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht. Gleichzeitig steigen die steuerlichen Freibeträge für Kinder von insgesamt 6.024 Euro auf 7.008 Euro für jedes Kind.

Mit diesen Maßnahmen geben wir kräftige Impulse für Konsum und Investitionen und damit für notwendiges Wachstum.

Im Ergebnis werden Bürgerinnen und Bürger mit ihren Familien sowie Unternehmen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz um 8,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

Zusammen mit den schon in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Steuerentlastungen besteht somit ab 1. Januar 2010 ein Entlastungsvolumen von mehr als 20 Milliarden Euro.

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble: „Die Stärkung des Wachstums ist eine gesamtstaatliche Verantwortung. Es ist deshalb richtig, dass sich die Länder einer fairen Lastenteilung und damit ihrer Mitverantwortung im Rahmen der notwendigen Wachstumspolitik nicht entziehen – zumal auch sie mittelfristig von einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung profitieren werden.“”

Quelle Pressemitteilung: Bundesfinanzministerium