Baufinanzierung: Willkür-Gebühren bei Baukrediten

Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Stichprobe bei zehn Kreditinstituten in Sachen Baufinanzierung durchgeführt und dabei festgestellt, dass es bei einer nachträglichen Änderung des Kreditvertrags mitunter „exorbitante Gebühren“ anfallen können. Die Baufinanzierung Stichprobe 2014 zeigt damit laut der Verbraucherzentrale auf, dass eine nachträgliche Vertragsänderung oft Willkür-Gebühren mit sich bringen kann und rät dazu, schon vorab bei der Suche nach einem Baukredit nicht nur auf die Höhe der Zinsen zu achten, sondern bei einem Baufinanzierungsvergleich auch darauf zu achten, wie hoch die eventuell anfallenden Gebühren für Extraleistungen sind.

“Baufinanzierungs-Check bei Kreditinstituten: Drastische Willkür-Gebühren

Häuslebauer freuen sich derzeit über günstige Zinsen. Doch wehe, wenn sich nach Abschluss der Baufinanzierung die Lebenssituation ändert. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW bei zehn Kreditinstituten zeigte: Wenn ein Darlehensvertrag nachträglich geändert werden soll, kassieren Institute oft exorbitante Gebühren.

So was soll häufiger passieren: Ein Paar, das gemeinsam Haus oder Eigentums-Wohnung finanziert hat, trennt sich. Ein Partner möchte die Immobilie alleine übernehmen. In diesem Fall wird der oder die Ex aus dem Kreditvertrag entlassen – und das kann, je nach Geldinstitut, überaus teuer werden.

Eine Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei zehn Banken und Bausparkassen brachte eine nicht nachvollziehbare Entgelt-Spreizung ans Licht. Wie hoch die ausfallen kann, zeigte das Beispiel einer Finanzierung über 200.000 Euro.

So bot beispielsweise die Sparda-Bank West den Service gratis an. Die Mehrzahl der Konkurrenten dagegen kassierte für die Entlassung zwischen 200 und 300 Euro. So richtig schmerzhaft kam die Trennung bei der Wüstenrot-Bank. Pauschal ein Prozent der Finanzierungssumme rief das Institut auf, und gedachte so im Beispiel satte 2.000 Euro einzusacken.

Hart schlägt die Branche oft auch zu, wenn ihre Kunden nach der Unterschrift Glück haben: etwa weil im Objekt unerwartet statt der gerade gekauften Wohnung im Erdgeschoss doch die begehrtere unter dem Dach frei wird. Zwar ist die Übertragung eines Darlehensvertrags auf die neue Wohnung meist möglich. Aber gratis ist die Änderung der Grundschulden nicht.

Vergleichsweise günstig kamen hier die Kunden der Stadtsparkasse Düsseldorf weg: mit 200 Euro. Ihrer extremen Entgelt-Linie treu blieb die Wüstenrot-Bank: ein Prozent der Finanzierungssumme, sprich stolze 2000 Euro. Tief in die Tasche greifen mussten darüber hinaus auch Kunden der Commerzbank mit 1200 Euro, der Ergo-Versicherung mit 800 Euro sowie der ING-DiBa mit 750 Euro.

Teuer kommen kann ebenso eine unverhoffte Erbschaft, die vor Darlehensauszahlung für zusätzliches Eigenkapital sorgt. Wer mit den Erb-Euros die zunächst geplante Darlehenssumme reduzieren möchte, dem zwackt die Branche gern eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung ab.

Bei deren Berechnung gelten dieselben Regeln wie bei der Vorfälligkeitsentschädigung, die bei einer außerplanmäßigen Rückzahlung des Kredites gefordert wird. Darüber hinaus lassen sich manche Banken schon dafür bezahlen, dass sie die Nichtabnahmeentschädigung ausrechnen. Das kostete etwa bei der Stadtsparkasse Düsseldorf 175 Euro.

Besser dran ist da oftmals, wer bei seiner Baufinanzierung die monatliche Rückzahlungsrate erhöhen oder reduzieren will. Bei einigen Instituten ging das zum Nulltarif. Debeka, DKB Bank, Ergo-Versicherung und ING-DiBa versprachen, während der Zinsbindung jeweils zwei kostenlose Ratenänderungen zu gewähren. Anders die Commerzbank: Für die wahrscheinlich nur wenige Minuten dauernde Verwaltungsarbeit wollte sie sich mit stattlichen 450 Euro honorieren lassen.
Übrigens: Kurios fielen die Antworten der Deutsche Bank aus. Während die Konkurrenz ihre Entgelte anhand der Beispiel-Finanzierung problemlos offenbarten, wiederholte der Branchenprimus stoisch: “Die Kosten werden je nach Änderung und Aufwand im Einzelfall individuell vereinbart.” Transparenz sieht anders aus.

Fazit der Umfrage: Offensichtlich lassen sich Geldinstitute beim Festsetzen der Entgelte allein von der puren Willkür leiten. Verbraucher sind daher gut beraten, vor dem Abschluss einer Baufinanzierung nicht nur die Zinsen, sondern auch die Gebühren für eventuell anfallende Extraleistungen kritisch zu vergleichen.

Ein Unterfangen, das allerdings so einfach nicht ist: Bei vier der zehn befragten Anbieter – Ergo, Deutsche Bank, Debeka und Stadtsparkasse Düsseldorf – waren die Gebühren nicht im Internet über das Preisverzeichnis einsehbar. In solchen Fällen hilft nur gezieltes Nachfragen.

Bei der endgültigen Entscheidung für einen Anbieter sollte gelten: Bieten zwei Banken dieselben Zinskonditionen, sollte das Institut den Vorzug erhalten, das bei einer späteren Änderung des Darlehensvertrags weniger zulangt.“

Quelle Pressemitteilung: Verbraucherzentrale NRW