BaFin untersagt Handelsplattform timarkets.com die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung

Die BaFin untersagt der Handelsplattform timarkets.com die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung. Dies teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht heute mit. Nach Angaben der BaFin verfügt die Beradora Ltd. als Betreiber der Tradingplattform nicht über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis für die gewerbsmäßige Finanzportfolioverwaltung und handelt daher unerlaubt.

Handelsplattform timarkets.com: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung

„Die BaFin hat mit Bescheid vom 10. Juni 2021 gegenüber der Beradora Ltd., St. Vincent und die Grenadinen als Betreiber der Handelsplattform timarkets.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Auf der Plattform timarkets.com können deutsche Kunden Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte unter anderem mit Devisen und Aktien abgewickelt werden können. Mitarbeiter der Beradora Ltd. treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Beradora Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.

Der Webseite kann eine Geschäftsadresse auf St. Vincent und die Grenadinen entnommen werden. Darüber hinaus liegen Hinweise auf einen möglichen Geschäftssitz in Großbritannien vor. Gegenüber Anlegern hat der Anbieter mit einer Registrierung/Lizenzierung durch die vorgeblichen Finanzmarktaufsichtsbehörden Markets Financial Authority (MFA) und IRBEM geworben.“

Quelle: BaFin