Apothekenbetriebsordnung: Neue Anforderungen an Apotheken

Berlin (ots) – Die Apothekenbetriebsordnung, das “Grundgesetz der
Apotheken”, wird novelliert. Das hat das Bundeskabinett heute
beschlossen. Damit wird die Verordnung voraussichtlich im Juni 2012
in Kraft treten.

“Die Bundesapothekerkammer begrüßt die Stärkung der
Individualapotheke”, sagt Erika Fink, Präsidentin der
Bundesapothekerkammer (BAK). Fink begrüßt auch die Bewertung von
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, der die wohnortnahe Versorgung
durch inhabergeführte Apotheken unterstützen will und die große Rolle
der Apotheken für die Patientensicherheit anerkennt.

In der novellierten Apothekenbetriebsordnung werden unter anderem
die Qualitätsstandards gestärkt. Der Gesetzgeber hat dabei
verschiedene Vorschläge der Bundesapothekerkammer aufgegriffen, zum
Beispiel ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) für alle Apotheken
verpflichtend einzuführen. Fink: “Der Gesetzgeber nutzt unsere
Vorarbeit, die wir bei der Entwicklung eines apothekenspezifischen
QMS geleistet haben. Das ist sinnvoll.”

Durch die neue Apothekenbetriebsordnung werden die Apotheken aber
auch belastet, etwa durch einen höheren Dokumentationsaufwand. “Schon
heute werden die Apotheken für ihre vielfältigen Aufgaben nicht
angemessen entlohnt. Wir fordern deshalb eine Anpassung des
Apothekenhonorars”, so Fink.

In der Fortentwicklung der im Wesentlichen aus dem Jahr 1987
stammenden Verordnung hat sich die BAK über einen etwa zweijährigen
Zeitraum intensiv eingebracht. Fink: “Es ist gut, dass das
Verordnungsgebungsverfahren jetzt abgeschlossen ist.”

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
www.abda.de

Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin
Tel.: 030 40004-134
Fax:  030 40004-133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de

Quelle: http://www.presseportal.de/pm/7002/2249614/apothekenbetriebsordnung-neue-anforderungen-an-apotheken/api